Stempel- Prüfung Danziger Marken

Für viele ein Buch mit sieben Siegeln, hier der Versuch, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.

Fall 1:

Ein typischer Brief des Händlers v. Neumann mit den kompletten Sätzen der Flugpostmarken Mi.-Nr. 112- 18 und 133- 37 auf Luftpost- Einschreiben ab PA Danzig 1 in die Schweiz, rückseitig mit Transitstempel Berlin/ Luftpost, auch entsprechendem Bestätigungsstempel und Ankunftstempel von Oerlikon:

.....

Also nachweislich befördert, nur . . . der Beleg ist nicht portorichtig!

Was sagt dazu die Prüfordnung des BPP e.V. unter 6.4.?

" ... nicht portogerecht frankierte Ganzstücke können auch wie Briefstücke signiert werden. Der Prüfer ist berechtigt, das Ganztück zur Anbringung des Prüfzeichens zu öffnen".

Na toll, dann braucht man anschließend nur noch diesen Brief zu zerteilen und erhält somit Briefstücke mit heute nicht prüfbaren Stempeln, die aber das Infla- Prüfzeichen tragen. Und da die Prüfer vorherige Prüfungen anerkennen (Aussage vom Prüfer Soecknick), ergäbe das dann sechs Prüfbefunde für Marken im Katalogwert von zusammen 1300 €.

Einem Interessenten kann man da nur raten, daß eine solche Prüfung einfach nichts wert ist, derartige Briefstücke kann man doch wesentlich billiger bekommen.

Fall 2:

Wer Danzig gestempelt sammelt und die Problematik bei diesem Gebiet kennt, der sucht Stempel, so wie hier gezeigt:

Vielfach ist aber nicht so ideal gestempelt worden, hier als Beispiel die skizzierte Stempelung eines Marken- Paares:

Was sagt dazu die Prüfordnung unter 6.2.?

"Bei Einheiten ... kann der Prüfer im Falle der Signierung auf jeder Briefmarke sein Prüfzeichen anbringen".

Auch das obige Paar kann man teilen, rechts eine auch weiterhin prüfbare Marke, aber was verbleibt vom Stempel auf der (als echt signierten) linken Marke? Eine zukünftige Nachprüfung ist nicht mehr gewährleistet. Der Sammler sollte sich also ernsthaft überlegen, ob er dafür Geld ausgibt.

Fall 3:

Ein alter Postbeamter, der auch Briefmarkensammler war, hat folgende Geschichte erzählt:
Ab den Anfangsjahren der Bundespost hat er alle Sondermarken gekauft und dann sauber zentrisch mit dem Tagesstempel seiner Dienststelle abgestempelt. Jahre später, als die Marken dann richtig teuer im Katalog standen, hat er eine Prüfsendung mit diesen Marken an Schlegel senior zusammengestellt ... und alle Marken mit "Stempel falsch" signiert zurückerhalten - weil der von ihm benutzte Stempel auf den Marken nichts zu suchen hatte.

Beim Sammelgebiet Danzig müßte man es genauso machen. Lose gestempelte Portomarken aus Danzig Stadt sind ganz einfach falsch, es sei denn, sie wurden mit dem Stempel DANZIG *1s entwertet:

Die Begründung wäre die gleiche wie oben angeführt.

Fall 4:

Dienstmarken als Freimarken

Dienstmarken- Berechtete konnten ohne weiteres, z.B. bei Markenmangel, auf normale ausweichen. Das war legitim. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Die Versandstelle in Berlin (die ja auch Dienstmarken abgegeben hat) hielt in ihren Bedingungen ausdrücklich fest:
"Dienstmarken dürfen zum Freimachen von Postsendungen nicht benutzt werden".

Im MICHEL- Katalog steht im Vorwort zu den Danzig- Dienstmarken:

"Dienstmarken durften nur von Behörden verwendet werden" und "Entgegen den Vorschriften gibt es auch mit Dienstmarken frankierte Sendungen von Privatpersonen, die geduldet und ohne Nachporto zugestellt wurden".

So was ist dann zwar echt, aber keinesfalls einwandfrei. Das gilt genauso, wenn Portomarken als Freimarken benutzt wurden.

Es zeigt sich, daß man sich beim Gebiet Danzig auf nichts verlassen kann.

Fall 5:

Wann ist eine gestempelte Marke echt?
Dazu sagt die Prüfordnung für Danzig unter Punkt 3.:

"Als echt wird die Abstempelung angesehen, wenn sie während der Kurszeit des Prüfgegenstandes zu dem im Stempelgerät angegebenen Zeitpunkt mit einem Stempelgerät vorgenommen wurde, das nachweislich zeitgerecht im Postdienst Verwendung fand (zeitgerechte Entwertung)".

Alles wunderschön, es gibt nur einen Haken dabei. Wie beweist man, daß die Stempelung wirklich an dem Tag erfolgt ist, auf den der Stempel eingestellt wurde?

Wenn die Landespostdirektion schon keine Hemmungen hatte, Fälschungen zu produzieren (d.h. Rückstellung der Stempel nicht zu verbieten), wie haben sich da wohl die kleinen Postler in den diversen Ämtern im Freistaatgebiet verhalten? Genau damit muß man rechnen.

Bei der Problematik der Danziger Rückdatierungen läß sich also zuverlässig nur eine Negativ- Prüfung durchführen (also auf falsch).

Da gibt es erstmal die Stempel- Imitate (also nachgemachte Stempel), deren Zeichnung von den Originalstempeln abweicht:

Der folgende Stempel ist natürlich ein Phantasieprodukt, denn ein "Sch.A.2" (Scheckamt 2) hat es nie gegeben:

Bei Stempeln, die erst ab 1924 im Einsatz waren, können deren Abschläge auf Inflationsmarken nie echt sein:

Das gleiche gilt für Stempel, die Beschädigungen aufweisen, die erst nach der Inflationszeit auftraten, wie hier beim Stempel DANZIG/ * 1 h der Sehnen- Bruch unten links:

Auch Stempel, die in der Inflationszeit schon existierten, können dennoch falsch sein.
Diesen Stempel GÜTTLAND gab es erst ab 15.4.21.

Also: Wesentlich ist schon, daß man erst einmal ermittelt, welcher Stempel überhaupt vorliegt, ohne lesbares Datum geht auch kaum was.

Und: Eine Prüfung muß eindeutig sein! Der nächste Prüfer muß zum gleichen Ergebnis kommen.

Marken mit Teilstempeln und ohne lesbares Datum erfüllen diese Anforderungen nicht!

Folgende Marken wurden als echt attestiert:

Und damit ergeben sich für lose Marken grundsätzliche Überlegungen:

Man kann Sammlern, die sich eine komplette Danzig- Sammlung zulegen wollen, nur anraten, entweder in postfrischer oder ungebrauchter Erhaltung zu sammeln (je nach Geldbeutel). Sie sollten sich aber nicht der Illusion hingeben, eine Danzig- Sammlung jemals komplett in echt gestempelt zusammentragen zu können.

Wer dennoch lieber gestempelt sammeln möchte, sollte bei höherem Katalogwert auf Marken mit den sogen. "nicht prüfbaren" Stempeln zurückgreifen (aber natürlich nicht auf Stempel, die beweisbar falsch sind). Da hält sich der finanzielle Aufwand in Grenzen, einmal "Kleiner Innendienst", "Großer Innendienst" u.a. ausgenommen. Die billigen Werte lassen sich natürlich auch in echt gestempelt beschaffen.

Alle Stempel, die unverändert auch nach der Inflationszeit benutzt wurden, sind fraglich, weil ihre Echtheit auf losen Marken nicht beweisbar ist. Vor dem damaligen Hintergrund (Rückdatierungen bis ins Jahr 1936) kann man nur zu obigem Ergebnis kommen.