Das Ende der Germania
Es ist schon erstaunlich genug, daß das Bildnis der
gepanzerten Schauspielerin Anna Führing mit aufgesetzter Kaiserkrone sich noch
in der Nachkriegszeit halten konnte . . .
und sogar im separaten Postgebiet Bayern eingesetzt wurde, das kam so (entnommen
dem Band: Bayerns Postwert=Zeichen 1849-1920, München 1924):
"Der Änderung der Staatsform infolge der Vorgänge im November des Jahres 1918 trug
Bayern nach dem Beispiel anderer zunächst durch einen Aufdruck auf die
vorhandenen Markenbilder Rechnung. Hierbei wurde, den Anordnungen der
revolutionären provisorischen Regierung entsprechend, die Bezeichnung
"Volksstaat Bayern" gewählt. Diese hatte allerdings nur kurzen Bestand, denn
das am 17. März 1919 erlassene "Vorläufige Staatsgrundgesetz" erklärte Bayern
zum "Freistaat". Die dadurch veranlaßte Änderung des Markenaufdrucks sollte in
überraschender Weise Gestalt annehmen: Nach Ausrufung der Räterepublik in
München in der Nacht vom 6. zum 7. April 1919 blieb die Landeshauptstadt
wochenlang vollständig von der Außenwelt abgeschlossen. Auch
Postwertzeichensendungen kamen nicht mehr durch die Sperrlinie. Dies veranlaßte
die verfassungsmäßige Regierung, von Bamberg aus mit dem Reichspostministerium
in Berlin die Lieferung von Germaniamarken mit dem Überdruck "Freistaat Bayern"
zu vereinbaren. Mit diesen war eine größere Anzahl von Postanstalten bereits
versorgt und in einigen pfälzischen Orten waren die Aushilfsmarken zu 2 ½, 5, 7
½ und 10 Pf. auch schon in den Verkehr gekommen, als die Münchener
Gewaltherrschaft am 1. Mai ihr Ende erreicht hatte. Nun brauchte auf die von
Berlin bezogenen Marken vorerst nicht weiter zurückgegriffen zu werden.
Um die Lagerbestände der in der Pfalz ausgegebenen Überdruckmarken aus Berlin
nicht vernichten zu müssen und angesichts der Tatsache, daß die Bereitstellung
des stetig wachsenden Markenbedarfs mehr und mehr große Schwierigkeiten
bereitete, entschloß sich die Verwaltung, die Vorräte jener Behelfsmarken nach
Herstellung einer Ergänzungsauflage nachträglich bei allen Postanstalten
auszugeben. Mit dem Verkauf sollte am 7. Oktober 1919 begonnen werden, doch
brachten einzelne Stellen die Marken schon Ende September in den Verkehr."
Gültig war diese Ausgabe nur bis zum 31.1.1920:
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Und so haben wir die kuriose Situation, daß in der
Übergangszeit von der Bayrischen Post auf die Deutsche Reichspost (beginnend am
1.4.1920 mit Aufbrauch bis 30.6.1920) zusätzlich zu den diversen bayrischen
Marken die Germania gültig war:
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nicht aber die Germania/ Freistaat:
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Die ersten Germania- Marken, die im gesamten Reichsgebiet
ihre Gültigkeit verloren, waren die Aufdruckmarken (Mi-Nr. 154-57):
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nachdem von der 10 M.- Marke Fälschungen aufgetaucht
waren:
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Nach dem 20.1.1922 durfte das Publikum diese nicht mehr
verwenden:
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Die Post hat diese Marken im Innendienst (z.B. auf
Paketkarten) bis zum 31.10.1922 aufgebraucht:
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Der 31.10.1922 war auch das endgültige Ende für die
Verwendung aller übrigen Germania- Marken:
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Wobei ich oben Belege zeige, die unbeanstandet geblieben
sind, und demgegenüber solche, wo Nachgebühr erhoben wurde. Ich zeige auch die
beiden Varianten, wo der Postler die Ungültigkeit gleich erkannt hat und wo die
Beanstandung erst nach dem Stempeln erfolgte.
Grundsätzlich, die Gültigkeit einer Briefmarkenausgabe
bestimmt die Post, man muß also genau beachten, was diesbezüglich in den
Amtsblättern veröffentlicht wurde.
Ein Beleg mit solchen Marken, die die Post dann nicht
beanstandet hat, bedeutet eben nicht, daß dieser "einwandfrei" ist, der ist
eben nur unbemerkt durchgeschlüpft.