Fristenstempel
"Der Tagesstempel ist abzudrucken auf
Nachnahmebriefsendungen in der linken unteren Ecke der
Anschriftenseite"
(ADA V,2 §78 IIb), wie eben hier:
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Bei großen Postämtern wurde aber ein spezieller
Fristenstempel eingesetzt (gemäß ADA V,2 §78 V):
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(nebenbei, die Frist betrug nach ADA V,1 §20 XI: 7 Tage)
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Da wurde also eine Frist verlangt, dann aber doch nicht
gezahlt und deshalb ging die Karte am letzten Tag (dem 28.)
zurück.
Als Ausnahme gab es diesen Stempel auch mal in rot (links oben),
dann auch noch mit der Zusatzbezeichnung SCH (für Schöneberg):
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Manchmal haben die Beamten aber auch etwas übersehen,
wie hier den ausdrücklichen Vermerk "Ohne Frist" ... und
dennoch ist da ein Fristenstempel drauf:
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Da man beim nachfolgenden Beleg vergessen hat, die Marken
zu stempeln, wurde der Fristenstempel auch gleich zur
nachträglichen Entwertung benutzt:
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Obwohl nicht vorgesehen, kann man einen (Nachnahme-)
Fristenstempel auch bei postlagernden Sendungen finden:
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Und so sah ein solcher Stempel aus:
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